Bundesrat setzt im Verhältnis zur EU auf Kontinuität und führt den bilateralen Weg fort
Die Schweiz soll ihr Verhältnis zur EU weiterhin auf der Grundlage von bilateralen sektoriellen Abkommen gestalten. Dies hat der Bundesrat an seiner Europaklausur vom Mittwoch entschieden, an der er auch die Mandate für Verhandlungen über eine Zusammenarbeit im Bereich Chemikalienkontrolle und über die Kooperation von Wettbewerbsbehörden verabschiedet hat. Um mit der EU Lösungsansätze für institutionelle Fragen auszuarbeiten, setzt der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Departemente ein.
Im Rahmen seiner Europaklausur hat der Bundesrat am Mittwoch verschiedene Szenarien und Instrumente für den weiteren europapolitischen Weg der Schweiz erörtert. Grundlage seiner Diskussion war der Entwurf zum Bericht, der in Beantwortung des Postulats Markwalder vom 10. Juni 2009 «Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte» (09.3560) verfasst wird.
Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der bilaterale Weg aussenpolitisch gangbar ist und im gegenwärtigen Zeitpunkt das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der schweizerischen Europapolitik bleibt. Zwar ist die Fortsetzung des bilateralen Wegs schwieriger geworden. So vertritt die EU in zunehmendem Mass den Standpunkt, dass die Abkommen mit der Schweiz auf der ausnahmslosen Übernahme ihres massgeblichen Rechtsbestands und dessen Weiterentwicklung beruhen müssten. Um Lösungen, die vom EU-Rechtsbestand abweichen, muss deshalb in bilateralen Verhandlungen immer wieder hart gerungen werden. Dennoch haben nach Einschätzung des Bundesrates die Schweiz und die EU angesichts ihrer äusserst engen Beziehung ein gemeinsames Interesse, mittels spezifischer Abkommen in zahlreichen Bereichen Lösungen zu finden. Der bilaterale Weg ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Bundesrates am besten geeignet, die notwendige Konvergenz der Interessen der Schweiz und der EU sicherzustellen.


