Erhöhung der Anzahl Taggelder in den Kanton Neuenburg
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2010 beschlossen, aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit im Kanton Neuenburg die maximale Anzahl Taggelder von 400 auf 520 Tage für die Zeitspanne vom 1. September bis zum 31. Dezember 2010 zu erhöhen.
Die Erhöhung kommt arbeitslosen Personen über 30 Jahren zu Gute, weil diese ein grösseres Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko aufweisen. Die Massnahme gilt vom 1. September bis zum 31. Dezember 2010. Der Anhang der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wird entsprechend angepasst.
Es handelt sich um eine Weiterführung der Erhöhung der Anzahl Taggelder im Kanton Neuenburg. Diese Massnahme ist in der Region der "Montagnes neuchâteloises" bereits seit dem 1. September 2009, im ganzen Kanton seit dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens sechs Monaten um 120 erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines wesentlichen Teilgebietes desselben die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5 % erreicht hat. Der Kanton beteiligt sich mit 20 % an den Kosten.
Die Änderung des Anhangs der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) tritt am 1. September 2010 in Kraft.


