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Market 83 - Oktober 2010

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L'actualité financière


 

26.07.2010 - 10:09 - Finanzen

Die Sanktionskommission von SIX Swiss Exchange AG erteilt der Vontobel Holding AG einen Verweis

Die Sanktionskommission von SIX Swiss Exchange AG erteilt der Vontobel Holding AG einen Verweis wegen Verletzungen der Offenlegungs- vorschriften der Corporate Governance-Richtlinie im Geschäftsbericht 2008.

Gemäss der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (Richtlinie) haben die Emittenten gewisse Informationen zu ihrer Corporate Governance im jährlichen Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Die Sanktionskommission stellt fest, dass die Vontobel Holding AG (Vontobel) diese Angaben im Geschäftsbericht 2008 teilweise regelwidrig unterliess.

Die Richtlinie fordert unter anderem Angaben zum Inhalt und zum Festsetzungsverfahren der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Diese Angaben müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Im Geschäftsbericht 2008 verwendete Vontobel im Zusammenhang mit den Entschädigungen Begriffe, die nicht näher erläutert wurden. Die Sanktionskommission stellte fest, dass derartige Hinweise zu allgemein sind. Sie erlauben es den Investoren nicht, sich ein klares Bild zu den Kriterien der Entschädigungsfestsetzung zu machen. Weiter rügte die Sanktionskommission, dass Vontobel die Gewichtung der einzelnen Ziele für die Bonusfestsetzung unterlassen hatte.

Die Sanktionskommission stellte weitere leichte Verletzungen in Bezug auf die Angaben zur Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie hinsichtlich der allgemeinen Angaben zu ausstehenden Wandelanleihen und ausgegebenen Optionen fest.

Bei der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission die Schwere der Verletzung, die Schwere des Verschuldens und die Strafempfindlichkeit des Emittenten. 

 

 

Mehr Info: SIX Swiss Exchange AG